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MODERATIONEN

MODERATIONEN

… die professionelle Moderation

Es ist schon lange kein Geheimrezept mehr und bei vielen mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, dass man sich bei der Präsentation von Produkten, bei Firmenveranstaltungen verschiedenster Art oder Podiumsdiskussionen einer professionellen Unterstützung bedient. Und dabei spielt die Größe des Unternehmens oder der Organisation keine Rolle.

Ein Produkt oder eine Unternehmensbotschaft kann noch so gut oder interessant sein, richtig wahrgenommen wird sie erst, wenn „die Verpackung“ stimmt, d.h., wenn sie optimal und professionell präsentiert und serviert wird.
Genau das garantiert Gerd Rapior nach seiner mehr als 20jähriger Tätigkeit als Fernsehjournalist. Die Moderation gehört zu seinem Handwerk; er hat mittlerweile Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art und Größe moderiert und dabei Produkte, Vorhaben und Botschaften mit nachhaltigem Erfolg präsentiert. Darunter waren zahlreiche Moderationen im Auftrag des NDR, vieler Wirtschaftsunternehmen (u.a. Einweihung eines

 

 

Interview mit Minister Pegel

großen Luxushotels in Hamburg) politischer Organisationen und Einrichtungen, staatlicher Stellen, Verbände durchgeführt. Dabei handelt es sich um Informationsveranstaltungen, Einweihungen mit Show-Anteilen und Unterhaltungsbestandteilen, Bürgerpreisverleihungen, Jugendwettbewerbe und andere Wettbewerbe, Pressekonferenzen, Unterhaltungs- und Präsentationsveranstaltungen sowie Podiumsdiskussionen. (Bild: Gerd Rapior im Interview mit Verkehrsminister Christian Pegel | Mecklenburg-Vorpommern).

Hier folgen als Referenz noch zwei Beispielfotos vom Unternehmerforum des Baustoffverbandes VERO im Steigenberger Hotel in Braunschweig:

 

 

Moderator Gerd Rapior

Gruppenfoto sitzend

Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Referenzliste. Gerd Rapior wird Ihnen sehr gern die erforderlichen Auskünfte erteilen.

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen  |  MEDIA CONCEPT | Gerd Rapior

§ 1 Vertragspartner

Vertragspartner für die Leistungen (Medienberatung, Seminare, Workshops, Filmproduktionen und Moderationen) ist die MEDIA-CONCEPT | Gerd Rapior. Mit der Anmeldung zu einem Seminar, der Erteilung eines Auftrages gleich welcher Art oder dem Beginn eines Beratungsverhältnisses erkennt der Auftragnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an, die somit Vertragsbestandteil werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Leistungen auf Grund einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung erbracht werden.

§ 2 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungen erfolgen nach Rechnungsstellung als Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von MEDIA-CONCEPT. Die Zahlung wird zwei Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Im Honorar für die Seminare, Filmproduktionen und Beratungen sind Fahrtkosten, Spesen und Technikkosten (z.B. Beamer, Videokamera) nicht enthalten. Es können abweichende Vereinbarungen geschlossen werden. Sie bedürfen der Schriftform.

(2) Abweichend von Absatz 1 genießen bei Zahlungsfristen vereinbarte Sonderregelungen oder konkrete Regelungen zum Beispiel in den Beratungs-, Honorar- oder Produktionsverträgen bzw. entsprechenden Vereinbarungen  Vorrang.

 § 3 Leistungen | Seminare und Workshops

Die nachstehenden Bedingungen gelten gleichermaßen für Seminare und Workshops.

Im Seminarpreis sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:

  • Moderation der Seminar-Veranstaltung
  • Vermittlung der in der Ausschreibung angegebenen bzw. konkret verabredeten Seminarinhalte.

Wenn es nicht anders vereinbart wird, sorgt der Auftraggeber für die Logistik der Veranstaltungen:

  • Seminarräume
  • Tagungs- und Seminartechnik (soweit erforderlich Flipcharts, Moderationswände | bei Interview-, Präsentations-, Performance-, Rede-, Moderations- und Kommunikationstrainings eine Videokamera ggf. Video-Beamer und Videoanlage)
  • Bewirtung
  • Pausengetränke bei ganztägigen Veranstaltungen (Konferenzbewirtung)
Wird eine  Bereitstellung der erforderlichen Technik gewünscht, so ist diese besonders zu honorieren. Wenn nicht anders vereinbart, gelten folgende Kostensätze:
Videokamera  pro Seminartag    70,00 Euro
Beamer           pro Seminartag     70,00 Euro
Flipchart         pro Seminartag     30,00 Euro
Kamerateam oder Studiomannschaft werden nach Aufwand besonders abgerechnet
Alle genannten Honorare und Kostensätze sind Nettobeträge und verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 § 4 Kurszeiten

Die Kurszeiten werden im Einzelfall zwischen dem Auftraggeber und MEDIA-CONCEPT vereinbart. Die eintägige Regelseminardauer beträgt 6 Stunden.

§ 5  Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl wird zwischen dem Auftraggeber und MEDIA-CONCEPT festgelegt und sollte vier Personen nicht überschreiten, um ein adäquates Seminarergebnis zu erzielen.

§ 6 Ausstattung

Die Kursteilnehmer sollten in der Kleidung erscheinen, in der sie sich vor einer Fernsehkamera und Mikrofon, bei Reden, Podiumsdiskussionen, auf Pressekonferenzen, bei Verhandlungen, Kundengesprächen und sonstigen „Auftritten“ präsentieren möchten.

Papier und Schreibmaterial sollten ebenfalls mitgebracht werden.

§ 7 Seminarort

Die Seminare finden normalerweise im Hause des Auftraggebers oder auch in bekannten Seminar- und Tagungshotels statt, die mit moderner Tagungstechnik ausgestattet sind. Die Buchung der Räumlichkeiten (extern wie intern) und deren Ausstattung ist grundsätzlich Angelegenheit des Auftraggebers. Falls gewünscht recherchieren und buchen wir entsprechende Seminar- und Tagungshotels. Für diese Leistung erhebt MEDIA CONCEPT, wenn nicht anders vereinbart, eine Kostenpauschale.

§ 8 Kursunterlagen

Die Kursinhalte und -unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Kursunterlagen sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Seminarveranstalter, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und bedeuten eine Urheberrechtsverletzung, die zivilrechtlich verfolgt wird.

§ 9 Stornierung

Die Stornierung einer Einzelbuchung durch einen Teilnehmer,  die spätestens 30 Tage vor Seminarbeginn beim Seminarveranstalter schriftlich eintrifft, befreit dann vollständig von der Zahlung der Kursgebühr, wenn dies aus wichtigem  Grunde (Krankheit der Kursteilnehmer) notwendig ist. Bei einer Stornierung einer Einzelbuchung, die weniger als 30 Tage vor Seminarbeginn beim Seminarveranstalter eintrifft, werden 50% der Kursgebühr fällig.
Bei kurzfristiger Stornierung  (weniger als 14 Tage vor Kursbeginn) oder bei Fernbleiben vom Seminar (no show) wird grundsätzlich die komplette Kursgebühren fällig. Umbuchungen und Stornierungen bedürfen in der Regel der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch Rückbestätigung des Seminarveranstalters. Eine Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit kostenlos möglich.
Sagt ein Auftraggeber (Besteller) ein Seminar teilweise  oder komplett  ab, oder fällt aus Gründen, die MEDIA CONCEPT nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise aus, wird grundsätzlich das gesamte vereinbare Seminarhonorar als Ausfallhonorar in voller Höhe fällig.

§ 10 Ausfall der Veranstaltung

Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten sowie aus Gründen, die vom Seminarveranstalter nicht zu vertreten sind oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Sollten der Seminarveranstalter die Veranstaltung aus wichtigen Gründen absagen müssen, besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr, sofern sie im Voraus bereits entrichtet wurde. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

§ 11 Haftung

Der Seminarveranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Für nicht verschuldete Störungen des Seminarablaufs übernimmt der Seminarveranstalter keine Haftung. Für Gegenstände, die in die Workshops und Schulungsveranstaltungen mitgenommen werden, oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt der Seminarveranstalter keinerlei Haftung.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Seminarveranstalter im Rahmen der Anmeldung erhebt, werden lediglich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert und verarbeitet.

§ 13 Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und MEDIA-CONCEPT verpflichten sich zur absoluten Verschwiegenheit über die Seminare (Namen der Teilnehmer und Dozenten sowie die Seminarinhalte) gegenüber Dritten.

§ 14 Beratungsleistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus besonderen vertraglichen Vereinbarungen bzw. Absprachen. Grundsätzlich haben alle Beratungsverträge den Status von Dienstverträgen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, kann ein unbefristetes Beratungsverhältnis sechs Monate zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Bestimmungen des § 627 BGB (fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung) werden in den Vertragsverhältnissen mit MEDIA-CONCEPT grundsätzlich ausgeschlossen, finden somit keine Anwendung. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, zum Beispiel wenn die Leistungen durch lange Krankheit nicht erbracht werden können oder durch nachweis-   lichen Vertrauensbruch.

Das monatliche Beratungshonorar (Grundhonorar) wird grundsätzlich und unabhängig von den tatsächlich geleisteten Stunden fällig. Sind bei einem Beratungshonorar Leistungsstunden hinterlegt worden, wird branchenüblich ein Teil hiervon für Tätigkeiten bzw. Leistungen angerechnet, die in der Regel nicht zeitlich konkret erfassbar sind. Wenn es nicht anderes vereinbart wurde, werden für jeden Kalendertag dreißig Minuten hierfür veranschlagt. Enthalten sind vor allem darin kurze Telefonate, Kurzmitteilungen sowie der Email-Schriftverkehr zur Versendung und Weiterleitung von Unterlagen, Anfragen oder Terminabsprachen. Außerdem werden damit abgegolten, dass zum Beispiel die Beratung jederzeit erreichbar und ansprechbar ist und bei Bedarf sofort tätig wird oder sich kontinuierlich und intensiv mit den Themen der Branche, des Unternehmens oder der Institution beschäftigt. In diesem Zusammenhang werden außerdem die Fachliteratur beobachtet,  Entwicklungen erfasst, eingeordnet und Handlungsvorschläge erarbeitet. Die notwendigen Informationen, erforderlichen Unterlagen oder Publikationen stellt der Auftraggeber der Beratung zur Verfügung. Die Leistungen der Beratung werden seitens des Auftraggebers in der Regel konkret abgerufen. Zum Tätigkeitsfeld gehören  u.a. auch die Entwicklung von Ideen für unterschiedliche Aktivitäten, Projekte und Events sowie die Diskussionen und das Abgleichen im Netzwerk von MEDIA-CONCEPT oder im Branchenbereich, die Modifizierung sowie das konkrete Ausrichten der Ideen auf das Unternehmen, den Verband oder die Institution. Bei der Stundenerfassung wird der tatsächliche Zeitaufwand, der z.B. zur Erfüllung von Tätigkeiten oder der Erledigung von Aufträgen bzw. der Wahrnehmung von Terminen erforderlich ist, einbezogen. Wenn das Honorar in einem Beratungsverhältnis mit keiner konkreten Stundenzahl unterlegt wurde, werden die branchenüblichen Richtwerte, die je nach Höhe des Salärs monatlich zwischen 15 und 25 Stunden liegen, zugrunde gelegt.
Etwaige Missverständnisse oder vermutete Leistungsmängel werden der Beratung unmittelbar schriftlich mitgeteilt, damit diese für Aufklärung und Abhilfe sorgen kann.

Zusätzliche Kosten (z.B. Fahrtkosten und Spesen) werden grundsätzlich vom Auftraggeber übernommen. Bei der Benutzung eines Personenkraftwagens können zusätzliche Fahrten am Ort des Geschäftssitzes des Auftraggebers als Bestandteil des Monatshonorars vereinbart werden. Bewirtungskosten für Journalisten, Politiker und sonstige Personen sowie die Kosten für Geschenke werden nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber erstattet.
Werden im Rahmen eines Beratervertrages weitere Leistungen (Seminare, Moderationen usw.) vereinbart, so sind diese auch dann in vollem Umfang (Ausfallhonorar) zu bezahlen, wenn sie seitens des Auftraggebers nicht abgerufen werden. Die Fälligkeit tritt spätestens mit Beendigung des Dienstverhältnisses ein.

Wird im Rahmen der Anbahnung eines Beratungsverhältnisses oder der Erstellung eines Angebotes, die Entwicklung eines  Konzeptes erforderlich, sind MEDIA CONCEPT die entstanden Kosten (Arbeitszeit u.a.) vom Auftraggeber zu erstatten, wenn der Auftrag nicht zustande kommt.

§ 14 a  Honorare

Die Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Fahrtkosten und Spesen. Informationen über anfallende Honorare (Pauschal- bzw. Stundensätze) für unsere Leistungen (Beratungen, Seminare, Moderationen, Produktion von Imagefilmen, Texten, Autorentätigkeit, Evententwicklung und -umsetzung, Gerätemiete sowie sonstigen Leistungen) erteilen wir gern auf Anfrage.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, werden die Fahrtkosten nach Vorlage der Belege erstattet. Bei der Benutzung eines eigenen PKW berechnen wir 0,45 € pro gefahrenen Kilometer. Die Spesen werden ebenfalls nach Vorlage der Belege erstattet, bzw. mit einem Pauschalbetrag von 20,00 € pro Tag in Rechnung gestellt, wenn die Leistungen außerhalb Kiels erbracht werden (Stand: 1. Oktober 2013).

§ 15 Urheberrechte 

Alle Rechte an den entwickelten Ideen, den Projekten, Events, Veranstaltungen, Präsentationen sowie deren inhaltliche Ausgestaltung und Ausrichtung, den Titeln bzw. Slogans sowie den Präsentations- und Veröffentlichungsformen verbleiben als geistiges Eigentum bei MEDIA-CONCEPT. Das gilt grundsätzlich  für alle Leistungen und ist unabhängig davon, ob die Tätigkeiten im Rahmen eines Beratungsverhältnisses, einer Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, eines Kooperationsvertrages oder aufgrund von Einzelaufträgen erbracht wurden. Das gilt auch für Texte jeder Art (z.B. Werbetexte, Film- und Hörfunktexte, Schlagworte, Gruß- und Vorworte, Artikel, Presseinformationen, Kommentare,  Editorials, Reden  oder vergleichbarer Schriften), Konzepte, Hintergrundmaterial, Daten- und Kontaktlisten jeder Art. Darunter fallen auch Informationen, Daten und Papiere, die Rahmen der Zusammenarbeit gesammelt oder erstellt wurden. Sollten die in einem Vertragsverhältnis entwickelten Ideen, Events, Projekte und sonstigen Produkte von MEDIA CONCEPT außerhalb einer Zusammenarbeit ohne ausdrückliche Zustimmung verwendet oder realisiert werden, entsteht eine Verpflichtung zu Schadenersatzleistungen bzw. einer Nachhonorierung. Die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes von 1965 zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.10.2013 (BGBl. I S. 3714)  finden auch hinsichtlich des Umgangs mit den Urheberrechten ergänzende Anwendung. Die Übertragung der vorgenannten Verwendungs- oder Nutzungsrechtrechte an den Auftraggeber, die Kooperationspartner oder Dritte, erfolgt grundsätzlich in Schriftform. Das gleiche gilt auch für die Rechte an den erarbeiteten journalistischen Produkten (Texte, Drehbücher, Treatments, Titel, Slogans, sonstigen Autorenleistungen usw).

§ 16 Foto-, Film- und Tonproduktion

Der Leistungsumfang ergibt sich aus besonderen vertraglichen Vereinbarungen bzw. Absprachen. In diesem Zusammenhang werden die branchenüblichen Bedingungen zugrunde gelegt.

Alle Rechte an den visuellen und akustischen Produkten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Produktions- bzw. Honorarrechnungen bei MEDIA-CONCEPT. Die Übertragung der Verwendungs- oder Nutzungsrechtrechte (Urheberrechte) an den Auftraggeber oder Dritte erfolgt grundsätzlich in Schriftform. Das gleiche gilt auch für die Rechte an den erarbeiteten journalistischen und dreh- bzw. produktionsfähigen Produkten (Texte, Drehbücher, Treatments und Produktionsberechnungen und -pläne, Titel, Slogans, sonstigen Autorenleistungen usw).

MEDIA-CONCEPT ist berechtigt die Filme oder Tonträger mit einem entsprechenden Herstellungs- bzw. Agenturhinweis zu versehen. Dieser soll angemessen sein. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, Fotos, Filme und Tonträger zu Werbezwecken, zum Beispiel in Mediatheken (YouTupe u.a.), zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes  vereinbart worden ist. Das gilt auch für Produkte Dritter, die von MEDIA CONCEPT vermittelt wurden.

Die Erstellung von Kostenvoranschlägen ist kostenlos. Bei Film- und Tonproduktionen sind das die Kostenschätzungen. Der zeitliche Mehraufwand für weitergehende bzw. detaillierte Berechnungen und Ausarbeitungen ist honorarpflichtig.
Wenn nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte bei MEDIA-CONCEPT.

§ 17 Schlussbestimmungen – Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen MEDIA CONCEPT und den Auftraggebern (auch Kursteilnehmern) gilt der Gerichtsstand Kiel als vereinbart. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Stand: 1. Dezember 2012 zuletzt geändert am 1. Oktober 2013, 1. Mai 2014 und 1. Januar 2015.

Fotos:

Die auf der Homepage eingestellten Fotos sind urheberrechtlich und bildrechtlich geschützt und dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung durch MEDIA-CONCEPT verwendet werden.

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10. Januar 2014

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